Für Brandenburg an der Havel im Landtag

Im Plenum des LandtagsDer Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes. Er ist das Landesparlament des deutschen Bundeslandes Brandenburg mit Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam.

Parlament stammt vom lateinischen parlamentum, was für Aussprache steht. Es ist die gesetzgebende Versammlung von Vertretern einer administrativen Gebietseinheit.

Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Er beschließt Gesetze und kontrolliert die Arbeit der Landesregierung. Mitglieder des Landtages (MdL) haben insbesondere das Recht das Wort zu ergreifen, Fragen und Anträge zu stellen sowie bei Wahlen und Beschlüssen ihre Stimme abzugeben.

Die Regelungen hierzu sind in der

Verfassung des Landes Brandenburg (VerfBbg) und in der
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg (GO) festgelegt.

Im Plenum

Im PlenumDas Plenum ist die Vollversammlung der vom Volk gewählten Mitglieder des Landtages. Dem Plenum obliegen die Gesetzgebung und die Kontrolle der Landesregierung.

Der Landtag verhandelt öffentlich. Die Öffentlichkeit kann mit den Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder ausgeschlossen werden. Im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit ist eine öffentliche Begründung zu geben.


  Termine und Tagesordnung des Plenums.

 
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