| Ein problematischer Begriff – „Rasse“ |
| Veranstaltungen | |
| Donnerstag, 10. Juni 2010 | |
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Konsens der Diskussion war, dass der „Rasse“-Begriff derart historisch belastet ist, dass er im Grunde nicht mehr verwendet werden kann. Allerdings steht im Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Der Gesetzgeber verlangt auf diese Weise eine eindeutige Selbstzuordnung zur „Rasse“. Doch dieser Begriff ist für Menschen im aktuellen Diskurs weder politisch noch gesellschaftlich oder biologisch akzeptabel. „Die Verwendung des Begriffs setzt die Einteilung der Menschen in Rassen voraus. Diese Annahme ist im Grundsatz falsch.“, erläuterte Ralf Holzschuher in der Diskussion. In der Antwort auf seine Kleine Anfrage (Drucksache 5/719) kam heraus, dass auch in mehreren Brandenburgischen Gesetzen der Begriff „Rasse“ benutzt wird. Hier sieht Holzschuher Handlungsbedarf. |
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Mit der provokanten Frage: „Und welcher Rasse gehören Sie an?“ begann die Tagung zum Begriff der „Rasse“ in der Gesetzgebung, die das Moses-Mendelsohn-Zentrum in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg veranstaltet hat. In einem regen Schlagabtausch zwischen Historikern, Juristen und Politikern wurden die verschiedenen Facetten des Begriffs ausgeleuchtet.